Kurzfristige Regeländerung in der Sparte Verbrenner Glattbahn

Geschrieben von Fredy Dietrich am 8. Februar 2018 um 08:28

Die VG-Sportkreisreferenten haben einstimmig beschlossen eine Reglementänderung in der VG-Sektion über den folgenden Paragraphen (Jahrbuch 2017, Seite 50, Vorwort) in das aktuelle Reglement für 2018 einfließen zu lassen. Wortlaut des benutzten Paragraphen:

„Das Reglement allgemeiner Teil enthält Angaben, die für alle Sparten gelten. Anträge zur Änderung/Erweiterung des allgemeinen Teils müssen vom Sportbundtag beschlossen werden. Das Präsidium kann durch Mehrheitsbeschluss bei kurzfristigem Handlungsbedarf Reglementergänzungen und Änderungen beschließen. Diese dürfen keinesfalls bereits getroffenen Entscheidungen des SBTAG außer Kraft setzen und müssen zur endgültigen Reglementaufnahme auf dem folgenden SBTAG als Antrag vorgelegt werden. Das Reglement der Sparten enthält Ergänzungen zum allgemeinen Teil, die ausschließlich die entsprechende Sparte betreffen. Änderungen und Erweiterungen des Reglements der Sparten werden vom Sektionsreferent und der Sektionsreferenten der Sportkreise beschlossen. Hierbei gilt der Mehrheitsbeschluss. Das Reglement wird auf dem folgenden Sportbundtag vorgestellt und verabschiedet. Änderungen im Laufe des Jahres müssen rechtzeitig auf der Homepage des DMC veröffentlicht werden und am folgenden Sportbundtag als Antrag vorgelegt werden. Eine Änderung des Reglements ist dann gültig, wenn sie auf der DMC-Homepage veröffentlicht ist.“

Geänderter Paragraph: Anhang B – VG-Reglement / 3.1.5 /VG8) und 3.2.5 (VG10 – Felgen und Reifen – Besonderheiten Deutsche Meisterschaft

  • Bisherige Formulierung: 

Das „Reifengeld“ ist spätestens, verbindlich mit dem Nenngeld zu überweisen.

  • Neue Formulierung:

Abgegebene Nennungen sind mit dem Nennschluss verbindlich, und somit besteht für das in der Ausschreibung ausgewiesene Nenngeld sowie die Kosten für Pflichtreifen und für ggf. zusätzliche bestellte Reifensätze (Trainingsreifen) grundsätzlich eine Zahlungsverpflichtung. Die Zahlung des Gesamtbetrages hat bis zum Nennschluss zu erfolgen. Teilnehmer, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, können vom DMC von der Teilnahme an weiteren DMC-Wettbewerben ausgeschlossen werden, bis die offene Zahlung an den betreffenden Ausrichter geleistet wurde. Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Sportliche Grüße,

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