Reglement Teil F (Elektro Glattbahn)

Reglement 2024 Teil F  Elektro Glattbahn

Ergänzungen / Homologation / Verwendungsfähiges Material ** HIER **


Im Rahmen der Anpasung zur Verwendung von HV Akkus ab 4S ist die Passage redaktionell nicht  angepasst worden – Grundsätzich gilt Teil F – 5. Technische Spezifikationen – 5.1. Akkus

Ergänzung – Seite 152 – 3.9 Klasse Elektro Glattbahn 1:8 GT (EG8GT)  – 3.9.7 – Akku

3.9.7 Akku
Es sind alle handelsüblichen Hardcase Lipo-Zellen, mit einer Nennspannung von 3,7 V
sowie 3,8 V je Zelle in 2SXP und 4SXP, mit einer Gesamtnennspannung von 14,8 V bzw.
15,2 V, zugelassen. Die Ladeschlussspannung für LiPo und LiPoHV beträgt je Zelle 4,2 V bzw. 4.3 V für 2SXP HV und  4S/4SXP HV. Es darf mit maximal 4S gefahren werden. Maximalspannung 16,8 V bzw. 17.2. V für 4S/4SXP HV


Ergänzung – Seite 155 – 3.12. Klasse Elektro Glattbahn 1:8 GT3-CUP  (EG83GT)  – 3.12.5 – Karosserien 

3.12.5. Karosserien
Karosserien nach Homologationsliste. Siehe Karosserieliste auf der Homepage im Bereich Homologation Spezifikationen siehe Teil F Nr. 5.6. Höhe hinterer Ausschnitt: max. 75 mm (mit Chassis auf 20 mm Blöcken). In der Karosserie sind keine anderen Öffnungen erlaubt, außer Bohrungen für die Halterung (max. 5), Antenne (max. 10 mm). Im Besonderen sind keine ausgeschnittenen Fenster erlaubt. Die Karosserie darf auf maximal 7 Karosseriehaltern / -stützen aufliegen.
Die homologierten Karosserien dürfen nur auf Chassis eingesetzt werden, deren Radabstand dem Nennwert der Veröffentlichung entspricht.
Eine Modifikation, z.B. so, dass eine Karosserie für Radstand 360 mm auf einem Chassis mit 325 mm Radstand verwendet werden kann ist verboten!


Redaktionelle Ergänzung – vollständige Übernahme von Teil F – 1.Übersicht
Seite 156 – 4. Prüfung / Abnahme (TA) – 4.3. Mindestgewichte
…..
EG8e                  2.100 g ungefedert / 2.400 g gefedert
EG8GT               3.800 g
EG8GT3             4.000 g