4. Präsidiumssitzung
Geschrieben von Leue Peter am 4. Juni 2026 um 16:57
Am 2. Juni traf sich das Präsidium des Deutschen Mini Car Club am Abend um 20 Uhr zur 4. Sitzung 2026, diesmal wieder online. Neben aktuellen Themen wie dem Stand der Vorbereitungen der Deutschen Meisterschaften, der Berichterstattung, sowie der Pokalauswahl ging es unter anderem auch um die T-Shirts, die die deutschen Fahrer bei der Eröffnungszeremonie tragen.
Hier gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Ansätze, und es wurde nun eine einvernehmliche Lösung gefunden. Ab dem kommenden Jahr erhalten alle Fahrer, die den Verband bei internationalen Rennen vertreten, ein T-Shirt pro Jahr. Dieses verbleibt dann auch beim Fahrer. Sollten Fahrer mehrmals im Jahr an internationalen Rennen teilnehmen, werden sie gebeten, das T-Shirt erneut zu nutzen. Es steht jedoch außer Frage, dass bei Beschädigung oder sonstigen Missgeschicken ein neues T-Shirt ausgegeben wird.
Ein weiteres Thema, das heiß diskutiert wurde, war die Anfrage eines Sportfreundes zum Thema Datenlogging. Die klare Aussage dazu ist: Die aktuelle Regel im Jahrbuch, Seite 63, Punkt 6.4., lautet:
Elektronische Fahrhilfen
Es ist keine automatische Lenkungs- oder Traktionskontrolle erlaubt. Die
Lenkfunktion (Bewegung des Lenkservos), Gas (Ausgang des Fahrtreglers oder
Bewegung des Gasservos), Motor, Zündung oder Vergaser dürfen nur vom
Empfänger beeinflusst werden. Auf keinen Fall dürfen diese durch die Bewegung
oder Beschleunigung des Fahrzeugs beeinflusst werden. Jeder Sensor oder
elektronisches Gerät, welches an einem beweglichen Teil des Fahrzeugs angebracht
ist, ist verboten. Jeder Sensor oder Gerät zur Messung der Bewegung oder
Beschleunigung des Fahrzeugs, welches an eine elektrische oder elektronische
Einheit, Motor oder Vergaser (z. B. Servo, Empfänger, Fahrtregler, Motor, Akku oder
Zündung) angeschlossen oder eingebaut ist, ist nicht erlaubt.
Es dürfen keine Signale aus dem Fahrzeug zu irgendeinem anderen Gerät an der
Rennstrecke gesendet werden, außer den Signalen des Zeitnahmetransponders, welcher
vom Ausrichter ausgegeben wird oder einem persönlichen Transponder.
Ein Verstoß gegen diese Regelung gilt als grobe Unsportlichkeit und wird mit
einem Jahr Sperre belegt. Es sind ausschließlich Telemetriedaten erlaubt, die
zwischen Sender und Empfänger übertragen werden. Zusätzliche Sensoren und
Module sind verboten.
Damit ist im Moment alles gesagt. Wenn hier eine Änderung oder Öffnung des Regelwerks erfolgen soll, ist ein Antrag zum Sportbundtag 2026 der richtige Weg.
Des Weiteren wurde die Verschiebung der Deutschen Meisterschaft 1:10 Elektro-Glattbahn und Formel 1 behandelt. Dies wurde notwendig, da sich ebenfalls der Termin für die IFMAR-WM Elektro-Glattbahn 1:10 verschoben hat. Der Referent Elektro-Glattbahn hat hierzu eine E-Mail an alle Teamleiter geschrieben (Link). Wenn ein Verein Interesse hat, die DM auszurichten, meldet euch bitte zeitnah bei eurem Sportkreisvorsitzenden und dem EG-Referenten.
♦♦♦ NEWS ♦♦♦
Bisher wurden die Daten der Lizenznehmer nur mit der Bestandsmeldung im Januar abgeglichen und aktualisiert. Seit diesem Jahr ist es für die Lizenznehmer jedoch möglich, ihre Daten im Verwaltungsprogramm selbst aktuell zu halten und gegebenenfalls zu ändern. Dazu wurde an alle Lizenznehmer, von denen eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt war, eine E-Mail zur Aktivierung des Accounts verschickt. Solltet ihr die Mail nicht erhalten haben, wendet euch bitte mit eurer DMC-Nummer und E-Mail-Adresse an die Geschäftsstelle. Nur mit aktuellen Daten ist es möglich, von den Möglichkeiten des neuen Verwaltungsprogramms zu profitieren, wie z. B. Einladungen zu den Deutschen Meisterschaften oder klassenspezifische Informationen zu erhalten.
P.Leue/Schriftführer

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