Vermessung der Mindesthöhe Tourenwagen 1/10 – Referentenbeschluss
Geschrieben von Thomas Kohmann am 2. Oktober 2024 um 09:43
Es wurde einstimmig durch die Fachreferenten folgende Regelung im Rahmen der Überprüfung bei der Technischen Abnahme beschlossen: „Vermessung der Mindesthöhe Tourenwagen 1/10
Vermessung der Mindesthöhe Tourenwagen 1/10
Bei der Messung wird ein Höhenreiser mit verlängertem Ansatz, auf die Mindesthöhe eingestellt. Das Fahrzeug darf im fahrfertigen Zustand bei der Messung nicht belastet werden und befindet sich in einer waagerechten Ebene mit dem Höhenreiser. Das im vorbereiten Zustand zu prüfende Fahrzeug darf den Höhenreiser mit der Dachkante nicht unterfahren.
Die Regelung ist mit Veröffentlichung gültig und so anzuwenden!
2.10.2024
Referent Elektro Glattbahn
Thomas Kohmann
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