Veröffentlichung zum Referentenbeschluss Teil F – EG8GT3 – 3.12.5 – Karosserien

Geschrieben von Thomas Kohmann am 21. Juli 2024 um 15:34

Im Rahmen einer Spartenreferentenabstimmung wurde folgender Referentenbeschluss gefasst:
Sachverhalt: Es soll verhindert werde, dass in EG8T3 eine Karosserie für einen 360 Radstand nicht so beschnitten werden darf, dass sie auch auf einem Chassis mit 325 mm Radabstand benutzt werden kann.

Es wird hier deshalb im Tel F – Punkt 3.12.5 eine zusätzliche Regelung ergänzt.

3.12. Klasse Elektro-Glattbahn 1:8 GT3-Cup (EG8GT3)
…..
3.12.5. Karosserien
Karosserien nach Homologationsliste. Siehe Karosserieliste auf der Homepage im Bereich Homologation Spezifikationen siehe Teil F Nr. 5.6. Höhe hinterer Ausschnitt: max. 75 mm (mit Chassis auf 20 mm Blöcken). In der Karosserie sind keine anderen Öffnungen erlaubt, außer Bohrungen für die Halterung (max. 5), Antenne (max. 10 mm). Im Besonderen sind keine ausgeschnittenen Fenster erlaubt. Die Karosserie darf auf maximal 7 Karosseriehaltern / -stützen aufliegen.
Die homologierten Karosserien dürfen nur auf Chassis eingesetzt werden, deren Radabstand dem Nennwert der Veröffentlichung entspricht.
Eine Modifikation, z.B. so, dass eine Karosserie für Radstand 360 mm auf einem Chassis mit 325 mm Radstand verwendet werden kann ist verboten!

Diese Regelung tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ist entsprechend umzusetzen.
21.07.2024

Mit sportlichen Grüßen
Thomas Kohmann
Referent Elektro Glattbahn DMC e.V.
Mail: egreferent@dmc-online.com

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