Entscheidung des Schiedsgrichtes

Geschrieben von Dirk Horn am 4. November 2024 um 18:28

Beim 5. Lauf des Hessencup am 25.08.2024 hat sich ein Vorfall ereignet bei dem das Schiedsgericht um weiterführende Bestrafung angesprochen wurde.

Das Schiedsgericht hat nach eingehender Beratung einstimmig entschieden, beide Fahrer wegen grober Unsportlichkeit zu bestrafen.

Es wurden beide Fahrer für die Dauer von einem Jahr gesperrt, sie dürfen bis zum 26.10.2025 an keiner DMC-Veranstaltung teilnehmen.

 

Jörg Tönnies
DMC-Schiedsgericht

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