Überprüfung der Satzung bei gemeinnützigen Vereinen

Geschrieben von admin am 1. Oktober 2009 um 22:25

An alle gemeinnützigen Vereine !

Durch Änderungen der Abgabenordnung im Steuerrecht müssen die Satzungen von gemeinnützigen Vereinen besonderen Richtlinien entsprechen. Der Gesetzgeber gibt den Vereinen die Möglichkeit Ihre Satzung zu prüfen ( z.B. durch das Finanzamt ) und ggf. zu ändern. Damit die Gemeinnützigkeit nicht aberkannt wird, muss die Überprüfung bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen.

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