DMC Jahrbuch 2020
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Ergänzungen / Änderungen zum Reglement auf Basis des Beschlusses Sportbundtag 2020:
Ab 1.1.2022 gilt verbindlich, dass aufgrund der EU Verordnung der Nitromethangehalt des Kraftstoffs in den Klassen OR8 und ORT von 25% auf 16% angeglichen werden muss.
Somit ändern sich mit Wirkung zum 1.1.2022: – Reglement Teil C:
5.2.Verbrenner Offroad 1:8 (OR8) ….5.1.12 Kraftstoff (Seite 101) und
5.2 Verbrenner Offroas Truggy (ORT) …. 5.2.4 Kraftstoff (Seite 101):
Der Kraftstoff darf nur Methanol, Ol/Schmierstoffe und Nitromethan enthalten. Das spezifische Gewicht der Mischung darf nicht schwerer sein als 0.87 kg/ltr. Basierend auf einer normalen Oldichte ergibt das einen max. Nitromethananteil von 16%, gemessen mit „NITROMAX 16“ (geeichter Schwimmkörper der EFRA). Das Medium muss hierbei eine Temperatur von mindestens 20° C aufweisen. Der Kraftstoff darf Methanol oder Bio Ethanol,Öl/Schmierstoffe und Nitromethan, sowie eine geringe Menge Korrosionsschutz enthalten.