Antrag DMC Reglement 2027  |  Antrag: A10  |  BCDEFGH

Antragsteller / Verein

OV-Nr.50061VereinMRC-Leipzig e.V.
TeamleiterPeter Leue Lizenznummer4280
MailadresseTeamleiter@mrc-leipzig.de

Antragsdaten

Reglement TeilBCDEFGHAntrag zur SatzungNein
Jahrbuch2026Seiteneu
AbschnittneuGilt abJahrbuch 2027

Ziel des Antrages

Einmalige Spezifikation von LIPO/LIPOHV Akkus z.B. im Bereich der Homologation. Mit einheitlichen Regeln der TA: Verweis in allen Sparten auf diese Passage, Seiten 106/108/146/148-155/158/159/169/175 Abschitte 5.3.8/5.3.10/3.1.9/3.2.8/3.3.6/3.4.7/3.5.7/3.7.3/3.8.6/3.9.7/3.6.10/3.11.6/3.12.8/5.1/5.1.1/5.1.2/5.2.2 usw

Begründung

Viele bestehende Regelungen an unterschiedlichen Stellen vereinheitlichen ! Teilweise fehlen sogar sicherheitsregeln für Empfänger Akkus wo inzwischen auch vermehrt Lipos eingesetzt werden

Neuer Reglementtext (bereinigt)

möglicher Rohtext auf den in den einzelnen Sparten verwiesen wird:

5.1 Akku
5.1.1 Allgemeine Anforderungen
Verwendet werden dürfen in allen Klassen Akku – Zellen, die den EFRA-Homologationslisten
der letzten 3 Jahre entsprechen. Also z. B. beim Erscheinen des neuen Jahrbuches
2024 gelten die EFRA-Listen der Jahre 2021, 2022 und 2023. Es dürfen nur NiMH / Li-
FePo4-Zellen oder LiPo-Zellen, auch die benannten HV-Akkus im Rennbetrieb eingesetzt
werden die EFRA / IFMAR zugelassen sind und in den Homologierungslisten aufgeführt
sind und von deutschen Herstellern / Importeure mit der entsprechenden
Bedienungsanleitung im deutschen Handel vertrieben werden.
Aktuelle Akkuspannungen sind für:
- 6S LiPo 22,2 V und für 6S HV LiPo 22,8 V,
- 4S LiPo 14,8 V und für 4S HV LiPo 15,2 V,
- 2S LiFePo4 6,0 V, für 2SLipo 7,4 V,und für 2S HV Lipo 7,6V,
- 1S LiFePo4 3,0 V und für 1S HV Lipo 3,8 V.
Für alle Elektro-Glattbahnklassen gilt, dass Lithium Polymer (Li-Poly/LiPo) und LiFePo4
Akkupacks ein hartes, festes Schutzgehäuse haben müssen, dass die eigentlichen LiPo/
LiFePo4-Zellen ganz umschließt. Das Gehäuse solle aus ABS oder ähnlichem Material
bestehen. Die zwei Halbschalen des Gehäuses müssen werksseitig versiegelt sein und
jeder Versuch, das Gehäuse zu öffnen, muss das Zerstören des Verschließungssiegels
und oder des Gehäuses nach sich ziehen.Die einzigen erlaubten Gehäuseöffnungen
sind für das Einstecken oder das Ausführen von Anschlusskabel erlaubt.
5.1.2 Sachgerechte Verwendung
Bei allen Akkus egal welchen Typs (NiMH/LiFePo4/LiPo) ist aus Sicherheitsgründen
darauf zu achten, dass die Ladung und Behandlung der Akkus, strengstens nach den
schriftlich vorliegenden, offiziellen deutschen Hersteller- bzw. Händlerangaben
zu erfolgen hat und nur dafür nachweislich geeignete Ladegeräte verwendet
werden dürfen.
Selbst gebaute Ladegeräte und Netzteile oder auch PC Netzeile sind nicht zugelassen
und auch aus Versicherungstechnischen Gründen verboten. Alle verwendeten Lader
sind entsprechend dem Bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen und müssen
ein CE Zeichen besitzen.Alle LiPo/LiFePo4 Akkus müssen mit einem geeigneten LiPo/
LiFePo4 - Lader geladen werden, der die Industrienorm CC/CV (Constant Current/
Constant Voltage) Ladeprofil erfüllt. Für LiPo/LiFePo4 - Akkus ist zusätzlich zwingend
ein Balancer zu verwenden.LiPo-Akkus dürfen nur bis zu einer maximalen Ladeabschaltspannung
von 8,40 Volt bei 2S/2SXP bzw. 4,20 Volt bei 1S bzw. 25,2 V bei 6S LiPo
bzw. 26,1 V bei 6S HV LiPo bzw. 16,8 V für 4S LiPo bzw. 17,4 V für 4S HV LiPo geladen
werden. LiFePo4-Akkus dürfen nur bis zu einer maximalen Abschaltspannung von 7,40
Volt geladen werden.
Die maximal erlaubte Ladeabschaltspannung darf zu keiner Zeit des Rennens
überschritten werden. Referenz ist das Messgerät des Rennleiters (bei DM, die des
Elektroreferenten).LiPo-Akkus müssen in einem, nachweislich geeigneten, feuerfesten
Aufbewahrungsbehälter (z. B.: LiPo Sack) geladen und gelagert werden. Eine
vorsätzliche Erwärmung, Überladung oder Ladung mit nicht geeigneten LiPo/Li-
FePo4-Ladern ist grundsätzlich verboten.
Der maximale zulässige Ladestrom beträgt 12 A und der maximal zulässige
Entladestrom beträgt 20 A.
Die Akkutemperatur darf maximal 5° Celsius über der Referenztemperatur eines in der
Technischen Abnahme im Schatten liegenden LIPO Akkus betragen, gemessen in der
Mitte des Akkus mittels Infrarotthermometers.
DMC-Jahrbuch 2026 159
REGLEMENT TEIL F, ELEKTRO-GLATTBAHN
Mutwillige Verstöße gegen diese Sicherheitsauflagen führen zu einem sofortigen
Veranstaltungsausschluss und können (je nach Sachverhalt) zu einer nachfolgenden,
zusätzlichen Sportstrafe führen.Das Anordnen von zusätzlichen
Sicherheitsmaßnahmen obliegt dem jeweiligen Rennausrichter und muss in der
Rennausschreibung eindeutig gekennzeichnet sein. In allen Elektro-Klassen ist das
Anlöten des Akkus bzw. die mechanische Verriegelung mittels Schrauben oder der
gleichen zur fixierung / Spreizung der "Gold"-Akkuanschlussstecker im Akku verboten.
Der Verstoß hat die Disqualifikation zur Folge.
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot

Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen

möglicher Rohtext auf den in den einzelnen Sparten verwiesen wird:

5.1 Akku
5.1.1 Allgemeine Anforderungen
Verwendet werden dürfen in allen Klassen Akku – Zellen, die den EFRA-Homologationslisten
der letzten 3 Jahre entsprechen. Also z. B. beim Erscheinen des neuen Jahrbuches
2024 gelten die EFRA-Listen der Jahre 2021, 2022 und 2023. Es dürfen nur NiMH / Li-
FePo4-Zellen oder LiPo-Zellen, auch die benannten HV-Akkus im Rennbetrieb eingesetzt
werden die EFRA / IFMAR zugelassen sind und in den Homologierungslisten aufgeführt
sind und von deutschen Herstellern / Importeure mit der entsprechenden
Bedienungsanleitung im deutschen Handel vertrieben werden.
Aktuelle Akkuspannungen sind für:
- 6S LiPo 22,2 V und für 6S HV LiPo 22,8 V,
- 4S LiPo 14,8 V und für 4S HV LiPo 15,2 V,
- 2S LiFePo4 6,0 V, für 2SLipo 7,4 V,und für 2S HV Lipo 7,6V,
- 1S LiFePo4 3,0 V und für 1S HV Lipo 3,8 V.
Für alle Elektro-Glattbahnklassen gilt, dass Lithium Polymer (Li-Poly/LiPo) und LiFePo4
Akkupacks ein hartes, festes Schutzgehäuse haben müssen, dass die eigentlichen LiPo/
LiFePo4-Zellen ganz umschließt. Das Gehäuse solle aus ABS oder ähnlichem Material
bestehen. Die zwei Halbschalen des Gehäuses müssen werksseitig versiegelt sein und
jeder Versuch, das Gehäuse zu öffnen, muss das Zerstören des Verschließungssiegels
und oder des Gehäuses nach sich ziehen.Die einzigen erlaubten Gehäuseöffnungen
sind für das Einstecken oder das Ausführen von Anschlusskabel erlaubt.
5.1.2 Sachgerechte Verwendung
Bei allen Akkus egal welchen Typs (NiMH/LiFePo4/LiPo) ist aus Sicherheitsgründen
darauf zu achten, dass die Ladung und Behandlung der Akkus, strengstens nach den
schriftlich vorliegenden, offiziellen deutschen Hersteller- bzw. Händlerangaben
zu erfolgen hat und nur dafür nachweislich geeignete Ladegeräte verwendet
werden dürfen.
Selbst gebaute Ladegeräte und Netzteile oder auch PC Netzeile sind nicht zugelassen
und auch aus Versicherungstechnischen Gründen verboten. Alle verwendeten Lader
sind entsprechend dem Bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen und müssen
ein CE Zeichen besitzen.Alle LiPo/LiFePo4 Akkus müssen mit einem geeigneten LiPo/
LiFePo4 - Lader geladen werden, der die Industrienorm CC/CV (Constant Current/
Constant Voltage) Ladeprofil erfüllt. Für LiPo/LiFePo4 - Akkus ist zusätzlich zwingend
ein Balancer zu verwenden.LiPo-Akkus dürfen nur bis zu einer maximalen Ladeabschaltspannung
von 8,40 Volt bei 2S/2SXP bzw. 4,20 Volt bei 1S bzw. 25,2 V bei 6S LiPo
bzw. 26,1 V bei 6S HV LiPo bzw. 16,8 V für 4S LiPo bzw. 17,4 V für 4S HV LiPo geladen
werden. LiFePo4-Akkus dürfen nur bis zu einer maximalen Abschaltspannung von 7,40
Volt geladen werden.
Die maximal erlaubte Ladeabschaltspannung darf zu keiner Zeit des Rennens
überschritten werden. Referenz ist das Messgerät des Rennleiters (bei DM, die des
Elektroreferenten).LiPo-Akkus müssen in einem, nachweislich geeigneten, feuerfesten
Aufbewahrungsbehälter (z. B.: LiPo Sack) geladen und gelagert werden. Eine
vorsätzliche Erwärmung, Überladung oder Ladung mit nicht geeigneten LiPo/Li-
FePo4-Ladern ist grundsätzlich verboten.
Der maximale zulässige Ladestrom beträgt 12 A und der maximal zulässige
Entladestrom beträgt 20 A.
Die Akkutemperatur darf maximal 5° Celsius über der Referenztemperatur eines in der
Technischen Abnahme im Schatten liegenden LIPO Akkus betragen, gemessen in der
Mitte des Akkus mittels Infrarotthermometers.
DMC-Jahrbuch 2026 159
REGLEMENT TEIL F, ELEKTRO-GLATTBAHN
Mutwillige Verstöße gegen diese Sicherheitsauflagen führen zu einem sofortigen
Veranstaltungsausschluss und können (je nach Sachverhalt) zu einer nachfolgenden,
zusätzlichen Sportstrafe führen.Das Anordnen von zusätzlichen
Sicherheitsmaßnahmen obliegt dem jeweiligen Rennausrichter und muss in der
Rennausschreibung eindeutig gekennzeichnet sein. In allen Elektro-Klassen ist das
Anlöten des Akkus bzw. die mechanische Verriegelung mittels Schrauben oder der
gleichen zur fixierung / Spreizung der "Gold"-Akkuanschlussstecker im Akku verboten.
Der Verstoß hat die Disqualifikation zur Folge.
Anmerkung: Neue Passagen rot  |  Durchgestrichene Texte werden gelöscht