Antragsteller / Verein
| OV-Nr. | Präsidium | Verein | Deutscher Minicar Club e.V. |
|---|---|---|---|
| Teamleiter | Thomas Kohmann | Lizenznummer | 1288 |
| Mailadresse | Vizepraesident@dmc-online.com | ||
Antragsdaten
| Reglement Teil | A | Antrag zur Satzung | Nein |
|---|---|---|---|
| Jahrbuch | 2026 | Seite | Neu |
| Abschnitt | Neu | Gilt ab | Gültig ab/seit (29.11.2026) |
Ziel des Antrages
Ziel ist die Schaffung einer dauerhaft verfügbaren, klassenübergreifenden Homologationskompetenz innerhalb des DMC.
Der Homologationsbeauftragte soll:
die zuständigen Referenten ganzjährig fachlich und organisatorisch unterstützen,
einheitliche Homologationsverfahren fördern,
wiederkehrende organisatorische Aufgaben bündeln,
Herstellerkommunikation und Dokumentation unterstützen,
Homologationslisten und Gültigkeiten strukturiert verwalten,
Wissen und Erfahrungen klassenübergreifend verfügbar machen,
unterschiedliche oder redundante Regelungen identifizieren und
mittelfristig die Grundlage für einen wieder einheitlicheren Homologationsbereich im DMC-Reglement schaffen.
Begründung
Die Anforderungen an Homologationen sind über die Jahre umfangreicher geworden.
Gleichzeitig haben sich Regelungen zunehmend in die einzelnen Sparten und Klassen verlagert.
Dadurch werden vergleichbare Aufgaben mehrfach und teilweise unterschiedlich bearbeitet.
Fachreferenten müssen neben der eigentlichen Betreuung ihrer Klassen zusätzlich administrative und technische Homologationsaufgaben übernehmen.
Dies führt zu Reibungsverlusten und erschwert eine einheitliche und kontinuierliche Bearbeitung über das gesamte Jahr.
Viele Aufgaben eines Homologationsverfahrens sind jedoch grundsätzlich klassenübergreifend:
Eine zentrale Fachfunktion kann diese Aufgaben bündeln und gleichzeitig das Spezialwissen der jeweiligen Referenten einbeziehen.
Die Funktion soll daher bewusst nicht sofort alle bestehenden Homologationsaufgaben zentral übernehmen.
Die Zusammenführung erfolgt schrittweise und gemeinsam mit den Fachreferenten.
Die Einrichtung des Homologationsbeauftragten verändert zunächst nicht die fachliche Verantwortung der zuständigen Referenten für ihre Klassen.
Der Fachreferent bleibt insbesondere verantwortlich für:
klassenspezifische technische Anforderungen, technische Grenzwerte,
sportartspezifische Besonderheiten und erforderliche Änderungen des jeweiligen Klassenreglements.
Der Homologationsbeauftragte verantwortet beziehungsweise unterstützt dagegen die übergreifenden Prozesse und deren einheitliche Anwendung.
Damit entsteht eine klare Arbeitsteilung:
Fachreferent: Was muss eine Komponente technisch erfüllen?
Homologationsbeauftragter: Wie wird die Homologation beantragt, geprüft, dokumentiert, verwaltet und veröffentlicht?
Am Anfang der der Bearbeitung stehen die Umsetzung im Bereich Elektro Glattbahn, Motoren; Combos DM Teilnahme und die Überführung / Harmonisierung im Reglement
Neuer Reglementtext (bereinigt)
Der DMC schafft die Funktion eines DMC-Homologationsbeauftragten.
Der Homologationsbeauftragte übernimmt eine klassenübergreifende technische Fach- und Unterstützungsfunktion für Homologationsthemen und steht den zuständigen Referenten als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Überführung von Homologationsaufgaben auf den Homologationsbeauftragten erfolgt stufenweise und in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Referenten. Die fachliche Verantwortung der Referenten für die technischen Anforderungen und Regelungen ihrer jeweiligen Klassen bleibt grundsätzlich bestehen.
Allgemeingültige Homologationsverfahren sollen vereinheitlicht und perspektivisch wieder in einem zentralen Kapitel des DMC-Reglements zusammengeführt werden. Klassen- und spartenspezifische technische Anforderungen verbleiben in den jeweiligen technischen Bestimmungen.
Der Homologationsbeauftragte soll insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:
- zentraler technischer Ansprechpartner für Homologationsthemen,
- Unterstützung und Beratung der Fachreferenten,
- klassenübergreifende Koordination von Homologationsverfahren,
- Unterstützung bei Prüfung und Bewertung von Homologationsanträgen und Prüfmustern,
- Koordination und Unterstützung der Kommunikation mit Herstellern und Lieferanten,
- Dokumentation der Homologationsverfahren und Prüfergebnisse,
- Führen, Fortschreiben und Veröffentlichen der Homologationslisten,
- Überwachung von Fristen und Gültigkeiten,
- Unterstützung bei Stichproben und Nachprüfungen,
- Verwaltung und Dokumentation von Referenz- beziehungsweise Prüfmustern,
- Unterstützung bei Deutschen Meisterschaften in homologationsbezogenen technischen Fragestellungen,
- Verwaltung des DMC eigenen Motorenpools, Ausgabe Prüfung dieser an DM EGTW, Prüfung von Motoren auf Einhaltung der Homologation
- Unterstützung bei der Verwaltung und Abrechnung von Homologationsgebühren,
- Erarbeitung einheitlicher Homologationsstandards gemeinsam mit den Referenten,
- Prüfung bestehender Bestimmungen auf Widersprüche, Überschneidungen und Mehrfachregelungen,
- Unterstützung bei der Überführung allgemeingültiger Homologationsregelungen, Eigesetzter Medien, z.B. Sprit in einen zentralen Regelungsbereich im Reglement.
Die Auflistung ist nicht limitativ und an den Bedarf anzupassen
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot
Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen
Der DMC schafft die Funktion eines DMC-Homologationsbeauftragten.
Der Homologationsbeauftragte übernimmt eine klassenübergreifende technische Fach- und Unterstützungsfunktion für Homologationsthemen und steht den zuständigen Referenten als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Überführung von Homologationsaufgaben auf den Homologationsbeauftragten erfolgt stufenweise und in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Referenten. Die fachliche Verantwortung der Referenten für die technischen Anforderungen und Regelungen ihrer jeweiligen Klassen bleibt grundsätzlich bestehen.
Allgemeingültige Homologationsverfahren sollen vereinheitlicht und perspektivisch wieder in einem zentralen Kapitel des DMC-Reglements zusammengeführt werden. Klassen- und spartenspezifische technische Anforderungen verbleiben in den jeweiligen technischen Bestimmungen.
Der Homologationsbeauftragte soll insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:
- zentraler technischer Ansprechpartner für Homologationsthemen,
- Unterstützung und Beratung der Fachreferenten,
- klassenübergreifende Koordination von Homologationsverfahren,
- Unterstützung bei Prüfung und Bewertung von Homologationsanträgen und Prüfmustern,
- Koordination und Unterstützung der Kommunikation mit Herstellern und Lieferanten,
- Dokumentation der Homologationsverfahren und Prüfergebnisse,
- Führen, Fortschreiben und Veröffentlichen der Homologationslisten,
- Überwachung von Fristen und Gültigkeiten,
- Unterstützung bei Stichproben und Nachprüfungen,
- Verwaltung und Dokumentation von Referenz- beziehungsweise Prüfmustern,
- Unterstützung bei Deutschen Meisterschaften in homologationsbezogenen technischen Fragestellungen,
- Verwaltung des DMC eigenen Motorenpools, Ausgabe Prüfung dieser an DM EGTW, Prüfung von Motoren auf Einhaltung der Homologation
- Unterstützung bei der Verwaltung und Abrechnung von Homologationsgebühren,
- Erarbeitung einheitlicher Homologationsstandards gemeinsam mit den Referenten,
- Prüfung bestehender Bestimmungen auf Widersprüche, Überschneidungen und Mehrfachregelungen,
- Unterstützung bei der Überführung allgemeingültiger Homologationsregelungen, Eigesetzter Medien, z.B. Sprit in einen zentralen Regelungsbereich im Reglement.
Die Auflistung ist nicht limitativ und an den Bedarf anzupassen
Anmerkung: Neue Passagen rot | Durchgestrichene Texte werden gelöscht