Antrag DMC Reglement 2027  |  Antrag: G02  |  Teil G - Elektro Offroad

Antragsteller / Verein

OV-Nr.50061VereinMRC-Leipzig e.V.
TeamleiterPeter Leue Lizenznummer4280
MailadresseTeamleiter@mrc-leipzig.de

Antragsdaten

Reglement TeilGAntrag zur SatzungNein
Jahrbuch2026Seite167
Abschnitt3.3Gilt abJahrbuch 2027

Ziel des Antrages

Widersprüchliche Passage bereinigen

Begründung

Die bestehende Formulierung ist widersprüchlich.

Neuer Reglementtext (bereinigt)

3.3 Regenwertung
Muss aus zwingenden Gründen (starker Regen, Unfall, höhere Gewalt, usw.) für mehr
als 60 Minuten unterbrochen werden, so entscheidet der Rennleiter mit den Sportkommissaren,
ob die Veranstaltung abzubrechen ist.
Der Abbruch ist in der Rennauswertung zu erwähnen.
Sollten nicht alle Vorläufe unter gleichen Witterungsbedingungen stattfinden, d. h.
trockene und nasse Fahrbahnoberfläche vorhanden sein, so tritt folgende Regelung in
Kraft: Vor jedem Lauf muss der Rennleiter entscheiden, ob es sich beim folgenden Lauf
um einen „Trockenlauf“ oder um einen „Nasslauf“ handelt. Hierbei gilt als vereinbart,
dass ein Lauf so lange als „Trockenlauf“ zu werten ist, bis von der Rennleitung „Nassläufe“
angekündigt werden. Tritt eine Veränderung der Wertung von Nass nach Trocken oder umgekehrt ein, so ist dieser Vorlaufdurchgang für die Gesamtauswertung zu streichen.
. Es ist kein 2. Fahrzeug für Nassläufe zugelassen
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot

Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen

3.3 Regenwertung
Muss aus zwingenden Gründen (starker Regen, Unfall, höhere Gewalt, usw.) für mehr
als 60 Minuten unterbrochen werden, so entscheidet der Rennleiter mit den Sportkommissaren,
ob die Veranstaltung abzubrechen ist. Zu dieser Entscheidung sind die
Teamleiter beratend hinzuzuziehen. Der Abbruch ist in der Rennauswertung zu erwähnen.
Sollten nicht alle Vorläufe unter gleichen Witterungsbedingungen stattfinden, d. h.
trockene und nasse Fahrbahnoberfläche vorhanden sein, so tritt folgende Regelung in
Kraft: Vor jedem Lauf muss der Rennleiter entscheiden, ob es sich beim folgenden Lauf
um einen „Trockenlauf“ oder um einen „Nasslauf“ handelt. Hierbei gilt als vereinbart,
dass ein Lauf so lange als „Trockenlauf“ zu werten ist, bis von der Rennleitung „Nassläufe“
angekündigt werden. Tritt eine Veränderung der Wertung von Nass nach Trocken oder umgekehrt ein, so ist dieser Vorlaufdurchgang für die Gesamtauswertung zu streichen.
Der Rennleiter kann auch während/ nach einem Lauf diesen als „Nasslauf“ deklarieren,
wenn der Regen während des Laufs einsetzt/ zunimmt und die durchschnittlichen
Rundenzeiten um ca. 20% gegenüber der Zeiten im Trockenen schlechter werden.
Wenn jede Vorlaufgruppe mindestens einen Trockenlauf hatte, werden alle Vorläufe
gewertet.
Wenn nicht jede Vorlaufgruppe mindestens einen Trockenlauf hatte, werden nur
die Nassvorläufe gewertet. Es ist kein 2. Fahrzeug für Nassläufe zugelassen
Anmerkung: Neue Passagen rot  |  Durchgestrichene Texte werden gelöscht

Antragsbearbeitung / Status

OriginalantragG-3.3-S166-widerspruechliche_passage_bere_REG2027_V2_260923-1619
AntragsnummerG02StatusAntrag erhalten
Protokollierung durchThomas KohmannLizenznummer1288
Datum28.9.2026
Kommentierung
[29.9.2026] Teil G / Abschnitt 3.3 nach Jahrbuch2026Offen.pdf: Kapitelüberschrift(en) ergänzt bzw. berichtigt [29.9.2026] Status auf Antrag erhalten geändert [29.9.2026] Antragsnummer vergeben