Antragsteller / Verein
| OV-Nr. | 50061 | Verein | MRC-Leipzig e.V. |
|---|---|---|---|
| Teamleiter | Peter Leue | Lizenznummer | 4280 |
| Mailadresse | Teamleiter@mrc-leipzig.de | ||
Antragsdaten
| Reglement Teil | G | Antrag zur Satzung | Nein |
|---|---|---|---|
| Jahrbuch | 2026 | Seite | 167 |
| Abschnitt | 3.3 | Gilt ab | Jahrbuch 2027 |
Ziel des Antrages
Widersprüchliche Passage bereinigen
Begründung
Die bestehende Formulierung ist widersprüchlich.
Neuer Reglementtext (bereinigt)
3.3 Regenwertung
Muss aus zwingenden Gründen (starker Regen, Unfall, höhere Gewalt, usw.) für mehr
als 60 Minuten unterbrochen werden, so entscheidet der Rennleiter mit den Sportkommissaren,
ob die Veranstaltung abzubrechen ist.
Der Abbruch ist in der Rennauswertung zu erwähnen.
Sollten nicht alle Vorläufe unter gleichen Witterungsbedingungen stattfinden, d. h.
trockene und nasse Fahrbahnoberfläche vorhanden sein, so tritt folgende Regelung in
Kraft: Vor jedem Lauf muss der Rennleiter entscheiden, ob es sich beim folgenden Lauf
um einen „Trockenlauf“ oder um einen „Nasslauf“ handelt. Hierbei gilt als vereinbart,
dass ein Lauf so lange als „Trockenlauf“ zu werten ist, bis von der Rennleitung „Nassläufe“
angekündigt werden. Tritt eine Veränderung der Wertung von Nass nach Trocken oder umgekehrt ein, so ist dieser Vorlaufdurchgang für die Gesamtauswertung zu streichen.
. Es ist kein 2. Fahrzeug für Nassläufe zugelassen
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot
Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen
3.3 RegenwertungTeamleiter beratend hinzuzuziehen. Der Abbruch ist in der Rennauswertung zu erwähnen.Der Rennleiter kann auch während/ nach einem Lauf diesen als „Nasslauf“ deklarieren,wenn der Regen während des Laufs einsetzt/ zunimmt und die durchschnittlichenRundenzeiten um ca. 20% gegenüber der Zeiten im Trockenen schlechter werden.Wenn jede Vorlaufgruppe mindestens einen Trockenlauf hatte, werden alle Vorläufegewertet.Wenn nicht jede Vorlaufgruppe mindestens einen Trockenlauf hatte, werden nurdie Nassvorläufe gewertet. Es ist kein 2. Fahrzeug für Nassläufe zugelassen
Muss aus zwingenden Gründen (starker Regen, Unfall, höhere Gewalt, usw.) für mehr
als 60 Minuten unterbrochen werden, so entscheidet der Rennleiter mit den Sportkommissaren,
ob die Veranstaltung abzubrechen ist. Zu dieser Entscheidung sind die
Sollten nicht alle Vorläufe unter gleichen Witterungsbedingungen stattfinden, d. h.
trockene und nasse Fahrbahnoberfläche vorhanden sein, so tritt folgende Regelung in
Kraft: Vor jedem Lauf muss der Rennleiter entscheiden, ob es sich beim folgenden Lauf
um einen „Trockenlauf“ oder um einen „Nasslauf“ handelt. Hierbei gilt als vereinbart,
dass ein Lauf so lange als „Trockenlauf“ zu werten ist, bis von der Rennleitung „Nassläufe“
angekündigt werden. Tritt eine Veränderung der Wertung von Nass nach Trocken oder umgekehrt ein, so ist dieser Vorlaufdurchgang für die Gesamtauswertung zu streichen.
Anmerkung: Neue Passagen rot | Durchgestrichene Texte werden gelöscht
Antragsbearbeitung / Status
| Originalantrag | G-3.3-S166-widerspruechliche_passage_bere_REG2027_V2_260923-1619 | ||
|---|---|---|---|
| Antragsnummer | G02 | Status | Antrag erhalten |
| Protokollierung durch | Thomas Kohmann | Lizenznummer | 1288 |
| Datum | 28.9.2026 | ||
| Kommentierung | [29.9.2026] Teil G / Abschnitt 3.3 nach Jahrbuch2026Offen.pdf: Kapitelüberschrift(en) ergänzt bzw. berichtigt
[29.9.2026] Status auf Antrag erhalten geändert
[29.9.2026] Antragsnummer vergeben | ||