Antrag DMC Reglement 2027  |  Antrag: F54  |  Teil F - Elektro Glattbahn

Antragsteller / Verein

OV-Nr.Verein
TeamleiterPeter Leue Lizenznummer4280
MailadresseTeamleiter@mrc-leipzig.de

Antragsdaten

Reglement TeilFAntrag zur SatzungNein
Jahrbuch2026Seite155
Abschnitt3.12.5Gilt abGültig ab/seit (20.8.2027)

Ziel des Antrages

Karosserieschlacht beenden, eine dem Original angelehnte Karosserie für alle festlegen die auch länger genutzt werden kann.

Begründung

In den letzten Jahren wurden ständig neue Karosserien auf den Markt gebracht die mit dem Original nicht mehr viel gemein hatten aber auf der Strecke eine Vorteil in der Geschwindigkeit brachten. Dieses Wettrüsten der Herstelle auf kosten der Fahrer soll beendet werden.

Neuer Reglementtext (bereinigt)

3.12 Klasse Elektro-Glattbahn 1:8 GT3-Cup (EG8GT3)
3.12.5 Karosserien
Alls einzige Karosserie wir der Porsche 911 diverser Hersteller festgelegt, die Karosserie muss zweifelsfrei als Porsche zu erkennen sein, Aerodynamische Modifikationen die am Original nicht vorhanden sind, sind verboten. Karosserien nach Homologationsliste. Siehe Karosserieliste auf der Homepage im Bereich Homologation.Spezifikationen siehe Teil F Nr. 5.6.
Höhe hinterer Ausschnitt: max. 75 mm (mit Chassis auf 20 mm Blöcken).
In der Karosserie sind keine anderen Öffnungen erlaubt, außer Bohrungen für die
Halterung (max. 5), Antenne (max. 10 mm). Im Besonderen sind keine ausgeschnittenen
Fenster erlaubt. Die Karosserie darf auf maximal 7 Karosseriehaltern / -stützen aufliegen.
Die homologierten Karosserien dürfen nur auf Chassis eingesetzt werden, deren
Radabstand dem Nennwert der Veröffentlichung entspricht. Eine Modifikation, z.B. so,
dass eine Karosserie für Radstand 360 mm auf einem Chassis mit 325 mm Radstand
verwendet werden kann ist verboten!
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot

Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen

3.12 Klasse Elektro-Glattbahn 1:8 GT3-Cup (EG8GT3)
3.12.5 Karosserien
Alls einzige Karosserie wir der Porsche 911 diverser Hersteller festgelegt, die Karosserie muss zweifelsfrei als Porsche zu erkennen sein, Aerodynamische Modifikationen die am Original nicht vorhanden sind, sind verboten. Karosserien nach Homologationsliste. Siehe Karosserieliste auf der Homepage im Bereich Homologation.Spezifikationen siehe Teil F Nr. 5.6.
Höhe hinterer Ausschnitt: max. 75 mm (mit Chassis auf 20 mm Blöcken).
In der Karosserie sind keine anderen Öffnungen erlaubt, außer Bohrungen für die
Halterung (max. 5), Antenne (max. 10 mm). Im Besonderen sind keine ausgeschnittenen
Fenster erlaubt. Die Karosserie darf auf maximal 7 Karosseriehaltern / -stützen aufliegen.
Die homologierten Karosserien dürfen nur auf Chassis eingesetzt werden, deren
Radabstand dem Nennwert der Veröffentlichung entspricht. Eine Modifikation, z.B. so,
dass eine Karosserie für Radstand 360 mm auf einem Chassis mit 325 mm Radstand
verwendet werden kann ist verboten!
Anmerkung: Neue Passagen rot  |  Durchgestrichene Texte werden gelöscht

Antragsbearbeitung / Status

OriginalantragF-3.12.5.-S155-karosserieschlacht_beenden_ein_REG2027_V2_260923-1623
AntragsnummerF54StatusAntrag erhalten
Protokollierung durchThomas KohmannLizenznummer1288
Datum3.10.2026
Kommentierung
[3.10.2026] Teil F / Abschnitt 3.12.5 nach Jahrbuch2026Offen.pdf: Kapitelüberschrift(en) ergänzt bzw. berichtigt [3.10.2026] Status auf Antrag erhalten geändert [3.10.2026] Antragsnummer vergeben