Antragsteller / Verein
| OV-Nr. | Referent | Verein | Deutscher Minicar Club e.V. |
|---|---|---|---|
| Teamleiter | Matthias Lischke | Lizenznummer | 7575 |
| Mailadresse | egreferent@dmc-online.com | ||
Antragsdaten
| Reglement Teil | F | Antrag zur Satzung | Nein |
|---|---|---|---|
| Jahrbuch | 2026 | Seite | 150 |
| Abschnitt | 3.5.5 | Gilt ab | Jahrbuch 2027 |
Ziel des Antrages
Eindeutige Festlegung der zulässigen Abmessungen und Montage des Heckflügels.
Begründung
Die Regelung soll hinsichtlich der Abmessungen und der zulässigen Montage des Heckflügels eindeutiger gefasst werden.
Insbesondere wird das maximale Maß der Winglets festgelegt und klargestellt, dass eine zusätzliche Erhöhung des Flügels durch Spacer, Shims, O-Ringe oder vergleichbare Materialien nicht zulässig ist. Dadurch wird die technische Kontrolle vereinfacht und eine einheitliche Auslegung der Regelung ermöglicht.
Neuer Reglementtext (bereinigt)
3.5 Klasse Elektro Glattbahn 1:10 Tourenwagen Modified (EGTWMO)
3.5.5 Flügel / Spoiler
Max. Tiefe des Flügels 40 mmMax. Breite des Flügels 190 mm
Leitbleche max. Tiefe x Höhe 40x20 mm
Am Heck des Fahrzeugs darf ein Flügel angebracht sein. Zwischen Flügel und Flügelbefestigungspunkt sind keine Spacer, Shims, O-Ringe oder sonstige Materialien erlaubt. Das Erhöhen des Flügels mittels Shims, Spacern oder O-Ringen ist untersagt.
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot
Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen
3.5 Klasse Elektro Glattbahn 1:10 Tourenwagen Modified (EGTWMO)
3.5.5 Flügel / Spoiler
Max. Tiefe des Flügels 40 mmMax. Breite des Flügels 190 mm
Leitbleche max. Tiefe x Höhe 40x25 mm
Leitbleche max. Tiefe x Höhe 40x20 mm
Ein Flügel darf am Heck des Fahrzeugs angebracht sein. Der Flügel incl. Leitblechen darf die Höhe der Dachkante nicht überragen. Die Vorderkante des Flügels darf nicht hinter den Befestigungsstäben des Flügels liegen. Der Flügel darf die Karosserie nach hinten um max. 10 mm überragen.
Ein Flügel darf am Heck des Fahrzeugs angebracht sein. Der Flügel incl. Leitblechen darf die Höhe der Dachkante nicht überragen. Die Vorderkante des Flügels darf nicht hinter den Befestigungsstäben des Flügels liegen. Der Flügel darf die Karosserie nach hinten um max. 10 mm überragen.
Am Heck des Fahrzeugs darf ein Flügel angebracht sein. Zwischen Flügel und Flügelbefestigungspunkt sind keine Spacer, Shims, O-Ringe oder sonstige Materialien erlaubt. Das Erhöhen des Flügels mittels Shims, Spacern oder O-Ringen ist untersagt.
Anmerkung: Neue Passagen rot | Durchgestrichene Texte werden gelöscht
Antragsbearbeitung / Status
| Originalantrag | F-3.5.5-S150-Fluegel_EGTWMO_REG2027_V3_260924-1954 | ||
|---|---|---|---|
| Antragsnummer | F38 | Status | Antrag erhalten |
| Protokollierung durch | Thomas Kohmann | Lizenznummer | 1288 |
| Datum | 4.10.2026 | ||
| Kommentierung | [4.10.2026] Teil F / Abschnitt 3.5.5 nach Jahrbuch2026Offen.pdf: Kapitelüberschrift(en) ergänzt bzw. berichtigt
[4.10.2026] Status auf Antrag erhalten geändert
[4.10.2026] Antragsnummer vergeben | ||