Antragsteller / Verein
| OV-Nr. | Verein | ||
|---|---|---|---|
| Teamleiter | Harald Merten | Lizenznummer | DMC 5013 |
| Mailadresse | hmerten@live.de | ||
Antragsdaten
| Reglement Teil | F | Antrag zur Satzung | Nein |
|---|---|---|---|
| Jahrbuch | 2026 | Seite | 147 |
| Abschnitt | 3.2.4 | Gilt ab | Jahrbuch 2027 |
Ziel des Antrages
Vereinfachung und damit bessere Verständlichkeit von Flügel/Spoiler
Begründung
Es darf nur die Abrisskante/Gurney Flap als zusätzliches Teil montiert werden, sodass keine weiteren "Bastelspoiler" im inneren der Karosserie verwendet werden können.
Neuer Reglementtext (bereinigt)
3.2 Klasse EG 1:10 Pro10 (EGPRO10) / PRO10Sport (EGPRO10SP)
3.2.4 Flügel/Spoiler
Flügel/Spoiler Es sind keine zusätzlichen Anbauteile innerhalb der Karosserie zulässig, außer das Anbringen einer Luftabrisskante/Gurney Flap.
Diese darf die Karosserie maximal um 10mm nach hinten verlängern, gemessen am hintersten Punkt der Karosserie unter Beachtung der Abmessungen in Punkt 3.2.1
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot
Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen
3.2 Klasse EG 1:10 Pro10 (EGPRO10) / PRO10Sport (EGPRO10SP)
3.2.4 Flügel/Spoiler
Flügel/Spoiler Definition: Als Spoiler wird das bezeichnet, was in der Karosserie integriert ist.
Ein Flügel jedes zusätzlich angebrachte Teil.
Der zusätzliche Flügel darf inklusive der Leitbleche
max. 75 mm Tiefe und 50 mm Höhe nicht
überschreiten. Gemessen wird unter Vernachlässigung der Befestigungsteile das den
Flügel umgebende
Rechteck. Der konstruktive Aufbau des Flügels ist
freigestellt. An die Karosserie angebrachte zusätzliche Luftführungen werden als
Leitbleche betrachtet und dürfen die maximalen Abmessungen für diese nicht über
schreiten. Es ist nur ein zusätzlicher Flügel erlaubt. Die Maximalmasse für den Spoiler
sind 50mm in der Höhe und 50mm in der Tiefe, gemessen von der höchsten Stelle der
Karosserie. Das Anbringen einer Luftabrisskante im Inneren der Karosserie ist zulässig
und darf die Karosserie maximal 10 mm nach hinten verlängern, wobei die Gesamttiefe
nicht überschritten werden darf.
Es sind keine zusätzlichen Anbauteile innerhalb der Karosserie zulässig, außer das Anbringen einer Luftabrisskante/Gurney Flap.
Diese darf die Karosserie maximal um 10mm nach hinten verlängern, gemessen am hintersten Punkt der Karosserie unter Beachtung der Abmessungen in Punkt 3.2.1
Anmerkung: Neue Passagen rot | Durchgestrichene Texte werden gelöscht
Antragsbearbeitung / Status
| Originalantrag | F-3.2.4Flügel/Spoiler-S147-vereinfachung_und_damit_besser_REG2027_V2_260923-1258 | ||
|---|---|---|---|
| Antragsnummer | F29 | Status | Antrag erhalten |
| Protokollierung durch | Thomas Kohmann | Lizenznummer | 1288 |
| Datum | 4.10.2026 | ||
| Kommentierung | [4.10.2026] Teil F / Abschnitt 3.2.4 nach Jahrbuch2026Offen.pdf: Kapitelüberschrift(en) ergänzt bzw. berichtigt
[4.10.2026] Status auf Antrag erhalten geändert
[4.10.2026] Antragsnummer vergeben | ||