Antragsteller / Verein
| OV-Nr. | Referent | Verein | Deutscher Minicar Club e.V. |
|---|---|---|---|
| Teamleiter | Matthias Lischke | Lizenznummer | 7575 |
| Mailadresse | egreferent@dmc-online.com | ||
Antragsdaten
| Reglement Teil | F | Antrag zur Satzung | Nein |
|---|---|---|---|
| Jahrbuch | 2026 | Seite | 148 |
| Abschnitt | 3.2.7 | Gilt ab | Jahrbuch 2027 |
Ziel des Antrages
Anpassung der maximal zulässigen Felgen- und Reifenbreite von 51 mm auf 52 mm, um die Verwendung handelsüblicher Produkte verschiedener Hersteller zu ermöglichen und diese regelkonform im Wettbewerb einsetzen zu können.
Begründung
Am Markt werden von verschiedenen Herstellern Felgen bzw. Reifen mit einer Breite von mehr als 51 mm angeboten und eingesetzt.
Durch die Anhebung der maximal zulässigen Breite von 51 mm auf 52 mm werden diese handelsüblichen Produkte vom Reglement erfasst und können regelkonform verwendet werden.
Die Änderung um lediglich 1 mm hat keinen wesentlichen Einfluss auf die technischen Rahmenbedingungen der Klasse, vermeidet jedoch den unnötigen Ausschluss entsprechender am Markt verfügbarer Reifen und Felgen.
Neuer Reglementtext (bereinigt)
3.2 Klasse EG 1:10 Pro10 (EGPRO10) / PRO10Sport (EGPRO10SP)
3.2.7 Felgen und Reifen
Die Reifen müssen schwarz sein. Kennlinien in anderen Farben für die Shorehärte sind zulässig.Abmessungen der Felgen: Durchmesser min. 40 mm, max. 51 mm, Breite min. 19 mm, max. 52 mm.
Reifen Pro 10: Breite min. 19 mm, max. 52 mm.
Die Befestigungsmuttern der Felgen bzw. die Achsen dürfen nicht weiter als 1,5 mm
aus den Felgen herausstehen. Nicht mehr als 1,5 mm der Felgenoberfläche darf am äußeren Rand ohne Gummi sein. Die Reifen müssen aus Moosgummi bestehen. Ausnahme: Bei Regenrennen sind die Reifen komplett freigestellt.
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot
Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen
3.2 Klasse EG 1:10 Pro10 (EGPRO10) / PRO10Sport (EGPRO10SP)
3.2.7 Felgen und Reifen
Die Reifen müssen schwarz sein. Kennlinien in anderen Farben für die Shorehärte sind zulässig.Abmessungen der Felgen: Durchmesser min. 40 mm, max. 51 mm, Breite min. 19 mm, max. 51 mm max. 52 mm.
Reifen Pro 10: Breite min. 19 mm, max. 51 mm max. 52 mm.
Die Befestigungsmuttern der Felgen bzw. die Achsen dürfen nicht weiter als 1,5 mm
aus den Felgen herausstehen. Nicht mehr als 1,5 mm der Felgenoberfläche darf am äußeren Rand ohne Gummi sein. Die Reifen müssen aus Moosgummi bestehen. Ausnahme: Bei Regenrennen sind die Reifen komplett freigestellt.
Anmerkung: Neue Passagen rot | Durchgestrichene Texte werden gelöscht
Antragsbearbeitung / Status
| Originalantrag | F-3.2.7-S148-anpassung_felgenbreite_REG2027_V4_260924-1949 | ||
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| Antragsnummer | F27 | Status | Antrag erhalten |
| Protokollierung durch | Thomas Kohmann | Lizenznummer | 1288 |
| Datum | 4.10.2026 | ||
| Kommentierung | [4.10.2026] Teil F / Abschnitt 3.2.7 nach Jahrbuch2026Offen.pdf: Kapitelüberschrift(en) ergänzt bzw. berichtigt
[4.10.2026] Status auf Antrag erhalten geändert
[4.10.2026] Antragsnummer vergeben | ||