Antragsteller / Verein
| OV-Nr. | Referent | Verein | Deutscher Minicar Club e.V. |
|---|---|---|---|
| Teamleiter | Sven-Michael Lienhop | Lizenznummer | 2862 |
| Mailadresse | vgreferent@dmc-online.com | ||
Antragsdaten
| Reglement Teil | B | Antrag zur Satzung | Nein |
|---|---|---|---|
| Jahrbuch | 2026 | Seite | 88 |
| Abschnitt | 3.2.3 | Gilt ab | Jahrbuch 2027 |
Ziel des Antrages
Kosten Reduzieren
Begründung
Vorhandene Karosserien können weiterhin gefahren werden
Neuer Reglementtext (bereinigt)
3.2 Verbrenner Glattbahn 1:10 VG10 /VG10S
3.2.3 Karosserie
Karosserie Es sind nur EFRA zugelassene Karosserien zugelassen. Die EFRA Nummer muss sichtbar
im Material der Karosse eingeformt sein. Ein Anbringen der Nummer per Aufkleber
oder Stift reicht nicht aus. Die aktuelle EFRA-Liste für VG10 wird auf der DMC-Homepage veröffentlicht
und erlangt dadurch in der jeweils aktuellen Fassung Gültigkeit.
In 2027 ist zusätzlich die Karosserie mit der EFRA Nummer 2064 zugelassen
Für VG10S sind alle Karosserien zugelassen, die auf einer EFRA Liste Standen, nicht nur die aktuelle.
Folgende Fahrzeugteile
dürfen aus der Karosse herausstehen: - Karosseriehalter - Auslassrohr des Auspuffs - Antenne
Die vorderen Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen entfernt werden.
Der Spoiler darf nicht höher als der höchste Punkt des Daches sein. Verbleibende
Fensterflächen müssen klar bleiben. Fenster dürfen nicht ausgestellt werden. Folgende
Löcher dürfen zusätzlich angebracht werden
Kerzenstecker max. 35mm Durchmesser
Düsennadel max. 10 mm Durchmesser
Antenne max. 10 mm Durchmesser -
Kühlöffnung = Tanköffnung max. 50 mm -
Auspuff max. 30 mm Durchmesser, wobei die Öffnung auch
nach unten geöffnet sein kann.
dürfen aus der Karosse herausstehen: - Karosseriehalter - Auslassrohr des Auspuffs - Antenne
Die vorderen Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen entfernt werden.
Der Spoiler darf nicht höher als der höchste Punkt des Daches sein. Verbleibende
Fensterflächen müssen klar bleiben. Fenster dürfen nicht ausgestellt werden. Folgende
Löcher dürfen zusätzlich angebracht werden
Kerzenstecker max. 35mm Durchmesser
Düsennadel max. 10 mm Durchmesser
Antenne max. 10 mm Durchmesser -
Kühlöffnung = Tanköffnung max. 50 mm -
Auspuff max. 30 mm Durchmesser, wobei die Öffnung auch
nach unten geöffnet sein kann.
Das Mindestgewicht der fahrfertigen Karosserie beträgt 90g
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot
Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen
3.2 Verbrenner Glattbahn 1:10 VG10 /VG10S
3.2.3 Karosserie
Karosserie Es sind nur EFRA zugelassene Karosserien zugelassen. Die EFRA Nummer muss sichtbar
im Material der Karosse eingeformt sein. Ein Anbringen der Nummer per Aufkleber
oder Stift reicht nicht aus. Die aktuelle EFRA-Liste für VG10 wird auf der DMC-Homepage veröffentlicht
und erlangt dadurch in der jeweils aktuellen Fassung Gültigkeit.
In 2027 ist zusätzlich die Karosserie mit der EFRA Nummer 2064 zugelassen
Für VG10S sind alle Karosserien zugelassen, die auf einer EFRA Liste Standen, nicht nur die aktuelle.
Folgende Fahrzeugteile
dürfen aus der Karosse herausstehen: - Karosseriehalter - Auslassrohr des Auspuffs - Antenne
Die vorderen Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen entfernt werden.
Der Spoiler darf nicht höher als der höchste Punkt des Daches sein. Verbleibende
Fensterflächen müssen klar bleiben. Fenster dürfen nicht ausgestellt werden. Folgende
Löcher dürfen zusätzlich angebracht werden
Kerzenstecker max. 35mm Durchmesser
Düsennadel max. 10 mm Durchmesser
Antenne max. 10 mm Durchmesser -
Kühlöffnung = Tanköffnung max. 50 mm -
Auspuff max. 30 mm Durchmesser, wobei die Öffnung auch
nach unten geöffnet sein kann.
dürfen aus der Karosse herausstehen: - Karosseriehalter - Auslassrohr des Auspuffs - Antenne
Die vorderen Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen entfernt werden.
Der Spoiler darf nicht höher als der höchste Punkt des Daches sein. Verbleibende
Fensterflächen müssen klar bleiben. Fenster dürfen nicht ausgestellt werden. Folgende
Löcher dürfen zusätzlich angebracht werden
Kerzenstecker max. 35mm Durchmesser
Düsennadel max. 10 mm Durchmesser
Antenne max. 10 mm Durchmesser -
Kühlöffnung = Tanköffnung max. 50 mm -
Auspuff max. 30 mm Durchmesser, wobei die Öffnung auch
nach unten geöffnet sein kann.
Das Mindestgewicht der fahrfertigen Karosserie beträgt 90g
Anmerkung: Neue Passagen rot | Durchgestrichene Texte werden gelöscht
Antragsbearbeitung / Status
| Originalantrag | B-3.2.3-S88-kosten_reduzieren_REG2027_V2_260924-1543 | ||
|---|---|---|---|
| Antragsnummer | B05 | Status | Antrag erhalten |
| Protokollierung durch | Thomas Kohmann | Lizenznummer | 1288 |
| Datum | 28.9.2026 | ||
| Kommentierung | [29.9.2026] Teil B / Abschnitt 3.2.3 nach Jahrbuch2026Offen.pdf: Kapitelüberschrift(en) ergänzt bzw. berichtigt
[29.9.2026] Status auf Antrag erhalten geändert
[29.9.2026] Antragsnummer vergeben | ||