Antrag DMC Reglement 2027  |  Antrag: A40  |  Teil A - Allgemein

Antragsteller / Verein

OV-Nr.PräsidiumVereinDeutscher Minicar Club e.V.
TeamleiterDirk HornLizenznummer387
Mailadressepraesident@dmc-online.com

Antragsdaten

Reglement TeilAAntrag zur SatzungNein
Jahrbuch2026Seite79
Abschnitt13Gilt abGültig ab/seit (30.11.2026)

Ziel des Antrages

Klarstellung der Startberechtigung in einem anderen EFRA Verband als deutscher Fahrer.

Begründung

Deutsche RC-Car Fahrer versuchen ohne entsprechende Qualifikation an internationalen Meisterschaften teilzunehmen, dieses entspricht nicht dem Fairness Gedanken.

Neuer Reglementtext (bereinigt)

13 Startberechtigung deutscher Fahrer für andere EFRA-Mitgliedsverbände

Ein Fahrer mit deutscher Staatsangehörigkeit darf für einen anderen, der EFRA angeschlossenen nationalen Verband nur dann an internationalen Meisterschaften oder entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen, wenn er nachweislich mindestens 90 Tage im Kalenderjahr seinen Wohnsitz in dem betreffenden Land hat, für dessen nationalen Verband er an den Start gehen möchte.
Der Fahrer muss außerdem die für die betreffende Meisterschaft bzw. Klasse vorgeschriebenen Qualifikationsläufe in diesem Land selbst absolviert und die dort geltenden Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt haben. Die alleinige Beantragung oder der Besitz einer Lizenz oder einer sonstigen Startberechtigung des betreffenden ausländischen EFRA-Mitgliedsverbandes begründet keine Startberechtigung.
13.1 Jährliche Antragstellung

Die Genehmigung zur Teilnahme für einen anderen EFRA-Mitgliedsverband ist für jedes Kalenderjahr neu zu beantragen. Der Antrag für das folgende Kalenderjahr ist spätestens bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres beim DMC einzureichen. Der 31. Oktober gilt als verbindlicher Einreichungstermin. Dem Antrag ist der Nachweis über den Wohnsitz im betreffenden Land während des abgelaufenen Kalenderjahresbeizufügen. Der Nachweis muss belegen, dass der Fahrer dort mindestens 90 Tage seinen Wohnsitz hatte. Ohne fristgerechte Einreichung des Antrags bis zum 31. Oktober und ohne Vorlage des erforderlichen Nachweises wird für das folgende Kalenderjahr keine Genehmigung zur Teilnahme für den betreffenden ausländischen EFRA-Mitgliedsverband erteilt. Die Genehmigung gilt ausschließlich für das beantragte Kalenderjahr und ist nicht auf Folgejahre übertragbar.
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot

Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen

13 Startberechtigung deutscher Fahrer für andere EFRA-Mitgliedsverbände

Ein Fahrer mit deutscher Staatsangehörigkeit darf für einen anderen, der EFRA angeschlossenen nationalen Verband nur dann an internationalen Meisterschaften oder entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen, wenn er nachweislich mindestens 90 Tage im Kalenderjahr seinen Wohnsitz in dem betreffenden Land hat, für dessen nationalen Verband er an den Start gehen möchte.
Der Fahrer muss außerdem die für die betreffende Meisterschaft bzw. Klasse vorgeschriebenen Qualifikationsläufe in diesem Land selbst absolviert und die dort geltenden Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt haben. Die alleinige Beantragung oder der Besitz einer Lizenz oder einer sonstigen Startberechtigung des betreffenden ausländischen EFRA-Mitgliedsverbandes begründet keine Startberechtigung.
13.1 Jährliche Antragstellung

Die Genehmigung zur Teilnahme für einen anderen EFRA-Mitgliedsverband ist für jedes Kalenderjahr neu zu beantragen. Der Antrag für das folgende Kalenderjahr ist spätestens bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres beim DMC einzureichen. Der 31. Oktober gilt als verbindlicher Einreichungstermin. Dem Antrag ist der Nachweis über den Wohnsitz im betreffenden Land während des abgelaufenen Kalenderjahresbeizufügen. Der Nachweis muss belegen, dass der Fahrer dort mindestens 90 Tage seinen Wohnsitz hatte. Ohne fristgerechte Einreichung des Antrags bis zum 31. Oktober und ohne Vorlage des erforderlichen Nachweises wird für das folgende Kalenderjahr keine Genehmigung zur Teilnahme für den betreffenden ausländischen EFRA-Mitgliedsverband erteilt. Die Genehmigung gilt ausschließlich für das beantragte Kalenderjahr und ist nicht auf Folgejahre übertragbar.
Anmerkung: Neue Passagen rot  |  Durchgestrichene Texte werden gelöscht

Antragsbearbeitung / Status

OriginalantragA-13-S79-klarstellung_der_startberechti_REG2027_V2_260925-0908
AntragsnummerA40StatusAntrag erhalten
Protokollierung durchThomas KohmannLizenznummer1288
Datum30.9.2026
Kommentierung
[1.10.2026] Status auf Antrag erhalten geändert [1.10.2026] Antragsnummer vergeben