Vorschlag Regelkommision Reglement 2026

Antrag: F05

Dateiname: F-5.1.2-S156-157-Sicherheit_akkunutzung_alle_E_DMC2026_V5_251121-2229.html
Antragsversion: V5Formularversion: BS1.03

Reglement TeilF Antrag zur SatzungNein
Jahrbuch2025 Seite156-157 Absatz5.1.2
Antrag gilt ab/seitGültig ab/seit 01.12.25

Abstimmung - SBT 2026 Dafür: ka _______  |  Dagegen: ka ______  |  Enthaltung: ______

Ziel des Antrages

Abgleich Sicherheit Akkunutzung Identische Regelungen für alle Elektroklassen

Begründung


 
     
     
      

    

Neuer Reglementtext:

5 Technische Spezifikationen / Homologation 5.1 Akku .... 5.1.2 Sachgerechte Verwendung .... Der maximale zulässige Ladestrom beträgt 12 A und der maximal zulässige Entladestrom beträgt 20 A. Die Akkutemperatur darf maximal 5° Celsius über der Referenztemperatur eines in der Technischen Abnahme im Schatten liegenden LIPO Akkus betragen, gemessen in der Mitte des Akkus mittels Infrarotthermometers. Mutwillige Verstöße gegen diese Sicherheitsauflagen führen zu einem sofortigen Veranstaltungsausschluss und können (je nach Sachverhalt) zu einer nachfolgenden, zusätzlichen Sportstrafe führen.Das Anordnen von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen obliegt dem jeweiligen Rennausrichter und muss in der Rennausschreibung eindeutig gekennzeichnet sein. In allen Elektro-Klassen ist das Anlöten des Akkus bzw. die mechanische Verriegelung mittels Schrauben oder der gleichen zur fixierung / Spreizung der "Gold"-Akkuanschlussstecker im Akku verboten. Der Verstoß hat die Disqualifikation zur Folge.
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot

Stammdaten Original Antrag

TeamleiterThomas Kohmann Lizenznummer1288
Mailadresseegreferent@dmc-online.com
Sportkreis/FunktionReferent OV‑Nr.Referent
VereinDeutscher Minicar Club e.V.

Antragsbearbeitung / Status

AntragsnummerF05 StatusZur Abstimmung
Protokollierung durchKohmann Thomas Lizenznummer1288
Datum18.11.25 Kommentierung

Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen

5 Technische Spezifikationen / Homologation 5.1 Akku .... 5.1.2 Sachgerechte Verwendung .... Der maximale zulässige Ladestrom beträgt 12 A und der maximal zulässige Entladestrom beträgt 20 A. Die Akkutemperatur darf maximal 5° Celsius über der Referenztemperatur eines in der Technischen Abnahme im Schatten liegenden LIPO Akkus betragen, gemessen in der Mitte des Akkus mittels Infrarotthermometers. Mutwillige Verstöße gegen diese Sicherheitsauflagen führen zu einem sofortigen Veranstaltungsausschluss und können (je nach Sachverhalt) zu einer nachfolgenden, zusätzlichen Sportstrafe führen.Das Anordnen von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen obliegt dem jeweiligen Rennausrichter und muss in der Rennausschreibung eindeutig gekennzeichnet sein. In allen Elektro-Klassen ist das Anlöten des Akkus bzw. die mechanische Verriegelung mittels Schrauben oder der gleichen zur fixierung / Spreizung der "Gold"-Akkuanschlussstecker im Akku verboten. Der Verstoß hat die Disqualifikation zur Folge.
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot! - Durchgestrichene Texte werden gelöscht