Dafür: ka _______ |
Dagegen: ka ______ |
Enthaltung: ______
Ziel des Antrages
Abgleich Sicherheit Akkunutzung
Identische Regelungen für alle Elektroklassen
Begründung
Neuer Reglementtext:
5 Technische Spezifikationen / Homologation
5.1 Akku
....
5.1.2 Sachgerechte Verwendung
....
Der maximale zulässige Ladestrom beträgt 12 A und der maximal zulässige Entladestrom beträgt 20 A.
Die Akkutemperatur darf maximal 5° Celsius über der Referenztemperatur eines in der Technischen Abnahme im Schatten liegenden LIPO Akkus betragen, gemessen in der Mitte des Akkus mittels Infrarotthermometers.
Mutwillige Verstöße gegen diese Sicherheitsauflagen führen zu einem sofortigen Veranstaltungsausschluss und können (je nach Sachverhalt) zu einer nachfolgenden, zusätzlichen Sportstrafe führen.Das Anordnen von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen obliegt dem jeweiligen Rennausrichter und muss in der Rennausschreibung eindeutig gekennzeichnet sein. In allen Elektro-Klassen ist das Anlöten des Akkus bzw. die mechanische Verriegelung mittels Schrauben oder der gleichen zur fixierung / Spreizung der "Gold"-Akkuanschlussstecker im Akku verboten. Der Verstoß hat die Disqualifikation zur Folge.
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot
Stammdaten Original Antrag
Teamleiter
Thomas Kohmann
Lizenznummer
1288
Mailadresse
egreferent@dmc-online.com
Sportkreis/Funktion
Referent
OV‑Nr.
Referent
Verein
Deutscher Minicar Club e.V.
Antragsbearbeitung / Status
Antragsnummer
F05
Status
Zur Abstimmung
Protokollierung durch
Kohmann Thomas
Lizenznummer
1288
Datum
18.11.25
Kommentierung
Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen
5 Technische Spezifikationen / Homologation
5.1 Akku
....
5.1.2 Sachgerechte Verwendung
....
Der maximale zulässige Ladestrom beträgt 12 A und der maximal zulässige Entladestrom beträgt 20 A.
Die Akkutemperatur darf maximal 5° Celsius über der Referenztemperatur eines in der Technischen Abnahme im Schatten liegenden LIPO Akkus betragen, gemessen in der Mitte des Akkus mittels Infrarotthermometers.
Mutwillige Verstöße gegen diese Sicherheitsauflagen führen zu einem sofortigen Veranstaltungsausschluss und können (je nach Sachverhalt) zu einer nachfolgenden, zusätzlichen Sportstrafe führen.Das Anordnen von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen obliegt dem jeweiligen Rennausrichter und muss in der Rennausschreibung eindeutig gekennzeichnet sein. In allen Elektro-Klassen ist das Anlöten des Akkus bzw. die mechanische Verriegelung mittels Schrauben oder der gleichen zur fixierung / Spreizung der "Gold"-Akkuanschlussstecker im Akku verboten. Der Verstoß hat die Disqualifikation zur Folge.