Praesidumsbeschluss - Anpassung Qualifikation International
Diese Anpassung wird für die Qualifikation zu internationalen Prädikaten, die 2026 stattfinden, gefasst und ist seit 7.4.2026 gültig.
Die Neuformulierungen sollen den Lizenznehmern präzisierte Angaben zur Qualifikation für zukünftige internationale Prädikate an die Hand geben.
Begründung
Im Rahmen der Präsidiumssitzung wurde der Beschluss gefasst, den Punkt A, 12.1 im DMC-Handbuch zur Präzisierung der bisherigen Formulierung neu zufassen.
Diese Änderung wird für die Qualifikation zu internationalen Prädikaten, die 2026 stattfinden, gefasst und ist ab sofort gültig.
Die Neuformulierungen sollen den Lizenznehmern präzisierte Angaben zur Qualifikation für zukünftige internationale Prädikate an die Hand geben.
Text alt
12.1 Europameisterschaften und Weltmeisterschaften
Bestehen bei internationalen Rennen (Europa- und Weltmeisterschaften)
Teilnahmebeschränkungen, so meldet der DMC die an diesen Rennen
teilnehmenden deutschen Fahrer. Der DMC hat sich an den fahrerischen
Leistungen der einzelnen Mitglieder zu orientieren.
Grundsätzlich kann sich jedes DMC-Mitglied für die Teilnahme an einer internationalen
Meisterschaft beim zuständigen Fachreferenten bewerben. Sollte die EFRA
weniger Plätze zuteilen, als Bewerber vorhanden sind, erfolgt die Vergabe durch
den Referenten nach folgenden Kriterien in absteigender Reihenfolge:
- Platzierung in der Deutschen Meisterschaft des entsprechenden Prädikats
- Platzierung in der Nationalen Rangliste bzw. in derSportkreismeisterschaft des
entsprechenden Prädikats
- sonstige internationale Erfolge mit einer deutschen EFRA-Lizenz
- sonstige nationale Erfolge bei DMC Prädikaten
Entscheidend ist das Ergebnis aus dem Vorjahr. Liegt kein Ergebnis des Vorjahres
vor, entscheidet das DMC-Präsidium über die Nominierung.
Sollten nach Vergabe der Startplätze kurzfristig noch Plätze frei werden oder sagt
ein Fahrer die Teilnahme ab, hat der zuständige Referent weitere interessierte Fahrer
nach oben genannten Auswahlkriterien zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist der
Fachreferent dazu angehalten, so vielen DMC-Fahrern wie möglich eine Teilnahme
zu ermöglichen.
Hat sich ein Fahrer im Rahmen von DMC, EFRA oder IFMAR Veranstaltungen grob
unsportlich verhalten, kann der Fachreferent unter Vorlage entsprechender Belege
beim Schiedsgericht beantragen, dass dieser Fahrer nicht nominiert wird bzw. die Nominierung
rückgängig machen.
Die Teilnehmer an EFRA/IFMAR sanktionierten Prädikaten müssen im Besitz der
internationalen EFRA-Lizenz sein.
Text neu (mit Markierungen)
12.1 Europameisterschaften und Weltmeisterschaften
Der DMC meldet / nominiert bei Internationalen Rennen (Europa- und Weltmeisterschaften) die deutschen DMC-Lizenznehmer in den zugeordneten internationalen Prädikaten / Klassen an die EFRA / IFMAR, in denen der Fahrer national gewertet wurde. Voraussetzung zur Teilnahme oder auch Bewerbung eines Fahrers, bildet die Teilnahme an der letztjährigen Deutschen Meisterschaft oder die Teilnahme an Sportkreisläufen bzw. Listung in der Nationalen Rangliste in der zugehörigen Klasse im letzten Jahr.Bestehen bei internationalen Rennen (Europa- und Weltmeisterschaften) Teilnahmebeschränkungen, so meldet der DMC die an diesen Rennen
teilnehmenden deutschen Fahrer. Der DMC hat sich an den fahrerischen Leistungen der einzelnen Mitglieder zu orientieren.
Grundsätzlich kann sich jeder DMC-Lizenznehmer für die Teilnahme an einer internationalen Meisterschaft beim zuständigen Fachreferenten, in seiner zugeordneten Klasse bewerben.
Sollte die EFRA weniger Plätze zuteilen, als Bewerber vorhanden sind, erfolgt die Vergabe durch den Referenten nach folgenden Kriterien in absteigender Reihenfolge:
- Platzierung in der Deutschen Meisterschaft des entsprechenden Prädikats
- Platzierung in der Nationalen Rangliste bzw. in der Sportkreismeisterschaft des entsprechenden Prädikats
- sonstige internationale Erfolge mit einer deutschen EFRA-Lizenz
- sonstige nationale Erfolge bei DMC Prädikaten
Entscheidend ist das Ergebnis aus dem Vorjahr. Liegt kein Ergebnis des Vorjahres vor, entscheidet das DMC-Präsidium über die Nominierung.
Sollten nach Vergabe der Startplätze kurzfristig noch Plätze frei werden oder sagt ein Fahrer die Teilnahme ab, hat der zuständige Referent weitere interessierte Fahrer
nach oben genannten Auswahlkriterien zu berücksichtigen.
Grundsätzlich ist der Fachreferent dazu angehalten, so vielen DMC-Fahrern wie möglich eine Teilnahme zu ermöglichen.
Hat sich ein Fahrer im Rahmen von DMC, EFRA oder IFMAR Veranstaltungen grob unsportlich verhalten, kann der Fachreferent unter Vorlage entsprechender Belege beim Schiedsgericht beantragen, dass dieser Fahrer nicht nominiert wird bzw. die Nominierung rückgängig machen.
Die Teilnehmer an EFRA/IFMAR sanktionierten Prädikaten müssen im Besitz der
internationalen EFRA-Lizenz sein.
Neuer Reglementtext:
12.1 Europameisterschaften und Weltmeisterschaften
Der DMC meldet / nominiert bei Internationalen Rennen (Europa- und Weltmeisterschaften) die deutschen DMC-Lizenznehmer in den zugeordneten internationalen Prädikaten / Klassen an die EFRA / IFMAR, in denen der Fahrer national gewertet wurde. Voraussetzung zur Teilnahme oder auch Bewerbung eines Fahrers, bildet die Teilnahme an der letztjährigen Deutschen Meisterschaft oder die Teilnahme an Sportkreisläufen bzw. Listung in der Nationalen Rangliste in der zugehörigen Klasse im letzten Jahr.
Grundsätzlich kann sich jeder DMC-Lizenznehmer für die Teilnahme an einer internationalen Meisterschaft beim zuständigen Fachreferenten, in seiner zugeordneten Klasse bewerben.
Sollte die EFRA weniger Plätze zuteilen, als Bewerber vorhanden sind, erfolgt die Vergabe durch den Referenten nach folgenden Kriterien in absteigender Reihenfolge:
- Platzierung in der Deutschen Meisterschaft des entsprechenden Prädikats
- Platzierung in der Nationalen Rangliste bzw. in der Sportkreismeisterschaft des entsprechenden Prädikats
- sonstige nationale Erfolge bei DMC Prädikaten
.
Sollten nach Vergabe der Startplätze kurzfristig noch Plätze frei werden oder sagt ein Fahrer die Teilnahme ab, hat der zuständige Referent weitere interessierte Fahrer
nach oben genannten Auswahlkriterien zu berücksichtigen.
Grundsätzlich ist der Fachreferent dazu angehalten, so vielen DMC-Fahrern wie möglich eine Teilnahme zu ermöglichen.
Hat sich ein Fahrer im Rahmen von DMC, EFRA oder IFMAR Veranstaltungen grob unsportlich verhalten, kann der Fachreferent unter Vorlage entsprechender Belege beim Schiedsgericht beantragen, dass dieser Fahrer nicht nominiert wird bzw. die Nominierung rückgängig machen.