Vermeidung der Verletzungsgefahr
Streckenposten erst ab 14 Jahre einheitlich geregelt
Begründung
Sehr oft fällt mir auf, das kleine Kinder im Alter ab 6 Jahren als Streckenposten fungieren, dies sollte meiner Meinung nach unterbunden werden. Dies sollte festgehalten werden, bevor etwas schlimmeres passiert.
Text alt
Aktuell keine Beschränkung über alle Klassen hinweg vorhanden,
Ausnahme:
B 2.2.4 Fahrer und Helfer
...
Jugendliche bis 14 Jahre dürfen keine Helferposten einnehmen.
E 2.4 Helfer
...
Hat der Fahrer das 16. Lebensjahr nicht vollendet, muss dieser durch einen
freiwilligen Helfer, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, oder einen
Erziehungsberechtigten ersetzt werden.
Text neu (mit Markierungen)
Einhetliche Festlegung für alle Klassen ???? oder nur in den folgenden Klassen ??????:Der Streckenposten muss 14 Jahre alt sein (Stichtag 01.01. des Jahres).
Es muss durch den Fahrer für Ersatz gesorgt werden.
Hat der Fahrer das 14. Lebensjahr nicht vollendet, muss dieser durch einen
freiwilligen Helfer, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, oder einen
Erziehungsberechtigten ersetzt werden.
Nachbessern Regelung in B und E
Neuer Reglementtext:
Einhetliche Festlegung für alle Klassen ???? oder nur in den folgenden Klassen ??????:Der Streckenposten muss 14 Jahre alt sein (Stichtag 01.01. des Jahres).
Es muss durch den Fahrer für Ersatz gesorgt werden.
Hat der Fahrer das 14. Lebensjahr nicht vollendet, muss dieser durch einen
freiwilligen Helfer, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, oder einen
Erziehungsberechtigten ersetzt werden.
Nachbessern Regelung in B und E
Antragsentscheidung
Antragsnummer
A01.1
Status
Zurück an Antragsteller
Protokollierung durch
Kohmann Thomas
Lizenznummer
Datum
05.10.25
Kommentierung
Klärung Orginalfassung - Abstimmung mit Antragsteller notwendig