3.1.6 Motor, Luftfilter, Abgasanlage
Zugelassen sind 2-Takt-Glühzündermotoren bis max. 3,5 cm³. Der Durchlass des
Vergasers darf 9 mm nicht überschreiten. Es sind nur EFRA zugelassene Abgasschalldämpfer
erlaubt. Die EFRA-Nummer muss gut sichtbar im Material eingearbeitet sein.
Erlaubt sind rückwirkend alle bisher homologierten Schalldämpfer bis zum Jahre 2011.
Bei Trockenläufen müssen EFRA zugelassene Ansagschalldämpfer (sog. INS-Box) verwendet
werden. Der Hersteller des Luftfilter-Einsatzes ist freigestellt. Bei Nassläufen sind
auch Eigenbau-Ansaugschalldämpfer zugelassen.
3.1.6a Bei VG8S sind ausschließlich Einheitsmotoren (Motor mit Resorohr-Krümmer-Kombination)
gemäß der auf der Homepage veröffentlichten Liste „Zugelassene Einheitsmotoren“
zugelassen. Die Motoren sind im Originalzustand mit 8mm Vergaser zu fahren.
Die zulässigen Spezifikationen dieser Einheitsmotoren werden in einer „VG8S/
VG10S-Motoren-Dokumentation“ definiert. Diese Dokumentation wird auf der
DMC-Webseite ab 31. März des Jahres in der aktuellen Fassung zum Download zur
Verfügung gestellt. Über die Einführung oder Streichung von Einheitsmotoren für das
folgende Jahr, entscheidet der VG-Referent zusammen mit den VG-Referenten der
Sportkreise bis zum 30. Juni des laufenden Jahres. Bei einem nicht legalen Motor, Resorohr
oder Krümmer wird der Fahrer mit einer Sportstrafe gemäß A2.3.3a, A2.3.3b, 2.3.4
oder 2.3.5 belegt, wobei eine Strafe nach 2.3.4 und 2.3.5 gemäß 2.3 einstimmig vom
DMC-Präsidium bestätigt werden muss.
Neuer Reglementtext:
3.1.6 Motor, Luftfilter, Abgasanlage
Zugelassen sind 2-Takt-Glühzündermotoren bis max. 3,5 cm³. Der Durchlass des
Vergasers darf 9 mm nicht überschreiten. Es sind nur EFRA zugelassene Abgasschalldämpfer
erlaubt. Die EFRA-Nummer muss gut sichtbar im Material eingearbeitet sein.
Erlaubt sind rückwirkend alle bisher homologierten Schalldämpfer bis zum Jahre 2011.
Bei Trockenläufen müssen EFRA zugelassene Ansagschalldämpfer (sog. INS-Box) verwendet
werden. Der Hersteller des Luftfilter-Einsatzes ist freigestellt. Bei Nassläufen sind
auch Eigenbau-Ansaugschalldämpfer zugelassen.
3.1.6a Bei VG8S sind ausschließlich Einheitsmotoren (Motor mit Resorohr-Krümmer-Kombination)
gemäß der auf der Homepage veröffentlichten Liste „Zugelassene Einheitsmotoren“
zugelassen. Die Motoren sind im Originalzustand mit 8mm Vergaser zu fahren.
Die zulässigen Spezifikationen dieser Einheitsmotoren werden in einer „VG8S/
VG10S-Motoren-Dokumentation“ definiert. Diese Dokumentation wird auf der
DMC-Webseite ab 31. März des Jahres in der aktuellen Fassung zum Download zur
Verfügung gestellt. Über die Einführung oder Streichung von Einheitsmotoren für das
folgende Jahr, entscheidet der VG-Referent zusammen mit den VG-Referenten der
Sportkreise bis zum 30. Juni des laufenden Jahres. Bei einem nicht legalen Motor, Resorohr
oder Krümmer wird der Fahrer mit einer Sportstrafe gemäß A2.3.3a, A2.3.3b, 2.3.4
oder 2.3.5 belegt, wobei eine Strafe nach 2.3.4 und 2.3.5 gemäß 2.3 einstimmig vom
DMC-Präsidium bestätigt werden muss.
Antragsentscheidung
Antragsnummer
B#4
Status
Zurück an Antragsteller
Protokollierung durch
Kohmann Thomas
Lizenznummer
Datum
05.10.25
Kommentierung
Nachdem der Antrag unvollständig befüllt ist, hier der Rücklauf mit der bitte um Prüfung und Einreichung als neue Version.