Vereinfachung der Karosserieliste.
5.6.3. Fristen
Die Zulassung gilt in der Regel für drei Jahre. Möchte der Einreicher diese Zulassung der
Karosserie um ein Jahr verlängern, hat er dies schriftlich bis zum benannten Stichtag
15.02. anzuzeigen. Die Zulassungsfrist beginnt für die definierten Karosserien zum
01.03. und sind somit für die Fahrer verwendbar. Die Veröffentlichung und Fortschrei
bung erfolgen auf der DMC Homepage.
5.6.3.
Fristen
Gültigkeit der Zulassung der GT3 Karosserien Die Karosserien bleiben solange gültig, bis sie per Antrag auf den SBT, von der Liste genommen werden.
Die Zulassung gilt in der Regel für drei Jahre. Möchte der Einreicher diese Zulassung der
Karosserie um ein Jahr verlängern, hat er dies schriftlich bis zum benannten Stichtag
15.02. anzuzeigen. Die Zulassungsfrist beginnt für die definierten Karosserien zum
01.03. und sind somit für die Fahrer verwendbar. Die Veröffentlichung und Fortschrei
bung erfolgen auf der DMC Homepage.
5.6.3.
Gültigkeit der Zulassung der GT3 Karosserien Die Karosserien bleiben solange gültig, bis sie per Antrag auf den SBT, von der Liste genommen werden.
Die Zulassungsfrist beginnt für die definierten Karosserien zum
01.03. und sind somit für die Fahrer verwendbar. Die Veröffentlichung und Fortschrei
bung erfolgen auf der DMC Homepage.