Antrag DMC Reglement 2026

Dateiname: F-3.12.8-S153-Akkuspannung_DMC2025_V2_250927-1505.html
Antragsversion: V2Formularversion: F02.1

Stammdaten
TeamleiterFrank Falkenberg LizenznummerDMC-3550
Mailadresseteamleiter@mach-ev.de
Sportkreis/Funktion2 OV‑Nr.24
VereinMAC-Hamburg e.V.
Reglement TeilF Antrag zur SatzungNein
Jahrbuch2025 Seite153 Absatz3.12.8
Antrag gilt ab/seitJahrbuch 2026

Ziel des Antrages

Verbesserung der Sicherheit an der Strecke.

Begründung

Derzeit besteht Unsicherheit über die tatsächliche Hochvoltfähigkeit der verfügbaren Akkus. Es besteht die Gefahr, dass Akkus über ihre tatsächliche Schlussspannung hinaus geladen werden. Die EFRA hat daraus die Konsequenz gezogen, die Ladeschlussspannung auf 4,2 V zu begrenzen. Die Erfahrungen bei Sportkreismeisterschaften und Deutscher Meisterschaft haben zudem gezeigt, dass die höhere Spannung nicht erforderlich ist, um die Läufe abschließen zu können. Die vorgeschlagene Regelung soll die Sicherheit an der Strecke verbessern und EFRA-Regelungen in unser Reglement übertragen.

Text alt

Es sind alle handelsüblichen Hardcase Lipo-Zellen zugelassen. Die Ladesschlussspannung für LiPo beträgt 4,20 V bzw. 4,35 V für LiHV. Max. 4S bzw. 2x2S, maximale Ladeschlussspannung für LiPo 16,80 V, für LiHV 17,40 V.

Text neu (mit Markierungen)

Es sind alle handelsüblichen Hardcase Lipo-Zellen zugelassen. Die Ladesschlussspannung für LiPo beträgt 4,20 V bzw. 4,35 V für LiHV. Max. 4S bzw. 2x2S, maximale Ladeschlussspannung für LiPo 16,80 V, für LiHV 17,40 V.

Neuer Reglementtext:

Es sind alle handelsüblichen Hardcase Lipo-Zellen zugelassen. Die Ladesschlussspannung für LiPo beträgt 4,20 V bzw. . Max. 4S bzw. 2x2S, maximale Ladeschlussspannung für LiPo 16,80 V.