Die Erleichterung der TA die nur nach einer EFRA Nummer im Fenster schauen müssen, als immer auf eine Liste die nicht nach vollziehbar ist. Mehr Auswahl der Fahrer damit sie eine passend Karosserie für ihren Fahrstil finden. Es müsste dann auch der 5.6. auf der Seite 162 Entfernt werden da er überflüssig ist.
Text alt
#Alt Karosserien
Karosserien nach Homologationsliste. Siehe Karosserieliste auf der Homepage im Be-
reich Homologation.Spezifikationen siehe Teil F Nr. 5.6.
Höhe hinterer Ausschnitt: max. 75 mm (mit Chassis auf 20 mm Blöcken).
In der Karosserie sind keine anderen Öffnungen erlaubt, außer Bohrungen für die
Halterung (max. 5), Antenne (max. 10 mm). Im Besonderen sind keine ausgeschnittenen
Fenster erlaubt. Die Karosserie darf auf maximal 7 Karosseriehaltern / -stützen auflie-
gen. Die homologierten Karosserien dürfen nur auf Chassis eingesetzt werden, deren
Radabstand dem Nennwert der Veröffentlichung entspricht. Eine Modifikation, z.B. so,
dass eine Karosserie für Radstand 360 mm auf einem Chassis mit 325 mm Radstand
verwendet werden kann ist verboten
Text neu (mit Markierungen)
#Neu Karosserien
Zugelassen sind alle Karosserien die eine EFRA Nummer haben. Die jetzige Homologationsliste
hat Bestandsschutz bis 2027.
Höhe hinterer Ausschnitt: max. 75 mm (mit Chassis auf 20 mm Blöcken).
In der Karosserie sind keine anderen Öffnungen erlaubt, außer Bohrungen für die
Halterung (max. 5), Antenne (max. 10 mm). Im Besonderen sind keine ausgeschnittenen
Fenster erlaubt. Die Karosserie darf auf maximal 7 Karosseriehaltern / -stützen auflie-
gen. Eine Modifikation, z.B. so,dass eine Karosserie für Radstand 360 mm auf einem
Chassis mit 325 mm Radstand verwendet werden kann ist verboten