Sportminister beschließen erste Lockerungen

Geschrieben von Sarah Keller am 3. Mai 2020 um 20:54

Die die Sportministerinnen und Sportminister der Länder haben auf ihre 44. Sportministerkonferenz (28. April 2020) beschlossen, ab Mai 2020 einen stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb zu ermöglichen.

In dem Beschluss zum Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport heißt es dazu unter anderem:

„Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote

  • an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
  • sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
  • die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
  • Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  • keine Zuschauer zugelassen werden.“

Eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen hält die Sportministerkonferenz nicht für sinnvoll.

Die Sportministerkonferenz betont ausdrücklich, dass sie mit diesem Papier einen Rahmen aufzeigt, innerhalb dessen die Länder nach Maßgabe der jeweiligen Erkenntnisse der ersten Lockerungsstufe konkrete Schritte beschließen können. Dabei müssen die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unverändert im Mittelpunkt stehen.

Es ist nun offenbar Aufgabe der Länder zu beschließen, wie im Rahmen der generellen Festsetzungen, die einzelnen Schritte zu beschließen.

Wir werden im Laufe der kommenden Woche im Präsidium diese Vorgaben diskutieren und festlegen, wie der Dachverband und die Sportkreise damit umgehen müssen.

 

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