Reglementänderung Homologation – Karenzfrist für zu ersetzende Brushless Motoren Serie

Geschrieben von Thomas Kohmann am 1. November 2018 um 09:00

Aufgrund diverser Anregungen unserer Fahrer haben wir beschlossen eine bisherige Praxis in der Homologtion anzupassen, hier im Speziellen bei der Neuhomologation nur noch den neuen Serientyp zuzulassen.

Per einstimmingen Referentenbeschluss wurde folgende Reglementänderung
im Teil F – 5.3.3. und damit verbundene Textstellen ab sofort beschlossen:

5.3.3 Homologation Fristen
Die Ersthomologation gilt in der Regel für 3 Jahre. Möchte der Einreicher diesen homologierten Motor um ein Jahr verlängern, hat er dies schriftlich, zum oben benannten Stichtag 10.09. anzuzeigen. Die Homologationsfrist beginnt für die definierten Motoren zum 1.11. und sind somit für die Fahrer verwendbar.
Motorentypen, die homologiert sind und durch eine Nachfolgeserie ersetzt werden, dürfen an DMC Wertungsläufen für eine Übergangszeit von 2 Jahren weiter eingesetzt werden und werden in der Motorenliste weiter geführt. 
………..

Diese Regelung tritt mit heutiger Veröffentlichung in Kraft und ist entsprechend zu umzusetzen.
01.11.2018

Mit sportlichen Grüßen
Thomas Kohmann
Referent Elektro Glattbahn DMC e.V.
Mail: egreferent@dmc-online.com

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