Entscheidung vom Schiedsgericht

Geschrieben von admin am 12. August 2013 um 21:44

In der Sache

Deutscher Minicar Club e.V.

vertreten d.d. 1. Vorsitzenden Norbert Rasch

Hempbergstr. 4

25462 Rellingen

gegen

Christoph F., DMC-Nr. 4042

beschließt das Schiedsgericht durch den Vorsitzenden Ralf Zeigermann und die Beisitzer

Herbert Dose, Guido Kraft, Peter Reichelsdorfer , Jörg Tönnies, einstimmig

Der Fahrer Christoph F. wird für ein Jahr gesperrt. Die Sperre läuft vom 20.07.2013

bis zum 19.07.2014. Die Sperre bezieht sich auf alle Veranstaltungen, die der Deutsche Minicar Club e.V. veranstaltet und auf internationale Veranstaltungen, an denen der Deutsche Minicar Club e.V. berechtigt ist, Teilnehmer zu stellen.

Die Geschäftsstelle wird angewiesen, Christoph F. bis zum Ablauf der Sperre keine internationale Lizenz auszuhändigen und keine Freigabe für den Start für einen anderen Landesverband zu erteilen.

Gründe: Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ergibt sich aus § 2 Ziffer 3,4,5 der Rechtsordnung.

Der Fahrer F. hat auf dem Rennen für Großmodelle am 30.06.2013 in Rötz ohne Grund auf das Fahrzeug des Fahrers B. mehrfach getreten und es dabei erheblich beschädigt. Durch diese Handlung hat er auch das Ansehen des Deutschen Minicar Clubs e.V. geschädigt. Für den Fahrer F. spricht, dass er sich bei dem Geschädigten nach der Veranstaltung entschuldigt hat und erklärt hat, dass er den Schaden ersetzen will. Der Fahrer F. wurde bereits durch Disqualifikation von der Veranstaltung bestraft, das Schiedsgericht ist aber befugt, weitere Strafen auszusprechen.

(Ralf Zeigermann) (Herbert Dose) (Guido Kraft) (Peter Reichelsdörfer) (Jörg Tönnies)

Vorsitzender Beisitzer Beisitzer Beisitzer Beisitzer

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